Autor: mandiesel Thema: Führerschein Klasse L und T  (Gelesen 3048 mal)

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Offline mandiesel

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Führerschein Klasse L und T
« am: 17.03.2019, 18:43:44 »
Hallo Man Freunde,
ich habe eine Frage an euch. Vielleicht kann mir da einer weiter helfen. Meine Tochter ist 16 Jahre alt und hat letzte Woche mit dem Erwerb des Traktorführerscheins Klasse L begonnen. Jetzt sagte der Fahrlehrer bei der letzten Unterrichtsstunde am Donnerstag, dass die Traktorführerscheine T und L nur im forst- und landwirtschaftlichen Bereich und zu Brauchtumsveranstaltungen ihre Gültigkeit haben. Ich habe das im Internet auch so gelesen, aber mir stellt sich dann die Frage, was ist eine Brauchtumsveranstaltung und ist das so richtig, dass nur im forst- und landwirtschaftlichem Betrieb die Führerscheine gültig sind? Zur Info, ich habe 4 Oltimertraktoren, die ich mit schwarzer Nummer angemeldet habe. Ich zahle damit für alle KFZ-Steuer.

Gruß Uwe

Offline Lef.

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Re: Führerschein Klasse L und T
« Antwort #1 am: 17.03.2019, 20:42:29 »
Moin Uwe,

L und T gelten nur für land- und forstwirtschaftliche Zwecke.

Hier kannst du es nachlesen:

https://im.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/m-im/intern/dateien/publikationen/Land-oder-forstwirtschaftliche-Fahrzeuge-im-Verkehr_Broschuere.pdf

Wenn deine Tochter bei einem Landwirt aushilft, darf sie damit fahren.
Wenn sie mit deinem Trecker spazieren fahren oder zum Treckertreffen will, ist das Fahren ohne Fahrerlaubnis.
Auch das Holen von Kaminholz aus dem Wald ist keine Forstwirtschaft.
Sonst wäre Eierkaufen im Supermarkt ja auch Landwirtschaft.

Sie sollte nicht ohne LoF-Tätigkeit mit dem Trecker auf die Straße, das könnte u. a. eine Sperre für den PKW-Führerschein ergeben.


Gruß
Jörg

Offline mandiesel

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Re: Führerschein Klasse L und T
« Antwort #2 am: 21.03.2019, 20:07:04 »
Danke Jörg für deine Antwort!
Ist halt auch immer so eine Sache was ist lof und was ist Privat. Wir haben noch etwas Wald, den wir bewirtschaften. Die Frage ist auch immer, ist ein Schleppertreffen im Zuge eines Volksfestes eine Brauchtumsveranstaltung oder nicht.

Offline ali

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Re: Führerschein Klasse L und T
« Antwort #3 am: 21.03.2019, 22:01:45 »
Hallo,
es ist so, wie Jörg schreibt.
Der Gesetzgeber sagt eindeutig "Fahrten für Land-u. Forst". Wenn Ihr jetzt mit einem Schlepper mit schwarzer Nummer in Euren Wald fahrt , ist das nur Hobby und keine LoF. Also Finger weg.
Wenn Sie bei einem Landwirt Schlepper fährt, geht es auch nur wenn: der Schlepper steuerbefreit ist (also grüne Nummer)
und die Fahrten für den Betrieb fährt.
Wenn der Betrieb landwirtschaftliche Transportaufgaben gegen Rechnung übernimmt unbedingt aufpassen. Es kann sein, daß der Schlepper dann Lohnunternehmerisch eingesetzt wird und kurzzeitig versteuert wird, (mit Beibehaltung der grünen Nummer).
Dann darf auch nicht mit T und L gefahren werden.

Ist ein kompliziertes Thema. Der Fahrschullehrer wird es sicher genau erklären können.
Gruß
ali

Ich schreib ali, weil Ernst-Heinrich zu lang ist.